CO129-422 - Governor Sir May - 1915 [5-6] — Page 568

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Protest der deutschen Firmen Hongkongs gegen die Massnahmen der englischen Regierung und daraus sich ergebende Schadenersatz-Ansprüche.

Unter Bezugnaline auf den beiliegenden Bericht über die Hergänge in Hongkong seit Ausbruch des Krieges, die ganz unerwarteter Weise Ende Oktober in der Ausweisung bezw. Internierung aller Deutschen gipielten, sehen sich die deutschen Firmen Hongkongs veranlasst, der Kaiserlichen Regierung den folgenden Protest und die hauptsächlichsten Gesichtspunkte für Schadenersatzansprüche zu unterbreiten,

Wir protestieren:

1) gegen die Ausweisung bezw, völkerrechtswidrige Internierung der Deutschen Hongkongs an

und für sich. Dem Wortlaut nach gilt die Ausweisung für alle Zeiten.

2) gegen die überaus grosse Härte der gegen die deutschen Firmen getroffenen Massnahmen in

kommerzieller wie in persönlicher Beziehung. Diese bestehen:

a in der zwangsweisen Liquidation als solche,

b) in deren Natur, die sich besonders dadurch kennzeichnet, dass uus englische Konkurrenz. firmen als Liquidatoren aufgezwungen worden sind, und dass es uns rundweg abgeschlagen worden ist, die Liquidation NACH UNSERER WAHL in die Hände von Vertrauensleuten britischer oder NEUTRALER Nationalität zu legen,

c) in den gesetzlichen Befugnissen der Liquidatoren, die u. A. soweit geben, das ihnen auf Vertangen saemmliche Bücher, Akten, Korrespondenzen, Telegrapheuschlüssel, Geschäfts- abschlüsse trüterer Jahre u.s.w. zur Verfügung gestellt werden müssen, selbst wenn solche nicht unnutielbar für die Liquidation erforderlich sind. Som hat unsere glische Konkurrenz die willkommene und beste Gelegenheit, sich mit den Interna unserer Geschäfte vertraut zu machen und die so erworbenen Kenntnisse jetzt und später zu ihrem Vorteil auszunutzen. Diese Kenntnisse umfassen sogar die Geschäfte unserer anderweitigen Niederlassungen, da die Korrespondenzen und internen Berichte der letzteren gewohn- hettsgemäss den Hongkonger Archiven einverleibt werden,

d) in der kurzen Frist, die uns von der Zeil der Ernennung der Liquidatoren bis zur

Abreise bezw. Internierung verblieben ist,

e in dem Zweck und Ziel der Liquidation, die laut den Erläuterungen des Attorney General in den Sitzungen des Legislative Council von 27, Oktober und 3. Dezember klar und ucutlich darauf hinausgehen, dass unser Handel und unsere Geschäfte in Houg- kong zu einem absoluten Ende gebracht werden sollen, ohne irgendeine Möglichkeit unsererseits für ihre spätere Fortführung Vorkehrungen zu treffen,

f) in den instruktionen an die Liquidatoren für die Ausführung der Liquidation,

Sr. Excellenz

dem Reichskanzler

Herrn Dr. von Bethmann Hollweg,

Berlin.

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